Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt.
In der 76. Minute des Punktspiels bei der SpVgg Unterhaching (0:5) am 30. November 2018 waren aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich mindestens drei Becher und Papierbälle in Richtung Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
900 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern
DFB-Sportgericht ahndet das Werfen von Bechern und Papierbällen.
Datum der Veröffentlichung: 18.01.2019 09:10 Uhr | Autor: MSPW
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