Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Verwaltungsbeschwerde des bisherigen Drittligisten SC Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 30 bis 34 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen. Bereits am letzten Freitag hatte das Bundesgericht den Widerspruch des sportlichen Absteigers aus Münster gegen den Beschluss des DFB-Bundestags, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, als unbegründet zurückgewiesen.
Außerdem hat das Sportgericht des DFB im Einzelrichterverfahren zwei weitere Einsprüche der Münsteraner gegen Spielwertungen als nicht begründet zurückgewiesen. Das betrifft zum einen das Spiel beim Chemnitzer FC vom 16. Juni, das Chemnitz 1:0 gewonnen hatte. Zum anderen ist die Partie beim künftigen Zweitligisten Eintracht Braunschweig vom 20. Juni betroffen, die Braunschweig 1:0 für sich entschieden hatte. Weitere Verfahren, unter anderem gegen die 0:3-Heimniederlage gegen den SV Meppen, sind allerdings noch beim DFB-Sportgericht anhängig.
Der SC Preußen Münster, der die Saison sportlich mit vier Punkten Rückstand auf einen rettenden Platz beendet hatte, begründete seine Einsprüche damit, dass „die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe“. So sei der Verein unter anderem dadurch benachteiligt worden, dass andere Klubs nach der Corona-Pause früher mit dem Training hätten beginnen können/dürfen. Bei den Partien, die der SC Preußen gewonnen hatte oder die mit Unentschieden endeten, hatte der Verein darauf verzichtet bzw. verzichten müssen, weil ihm dabei kein Nachteil (juristisch „Beschwer“) entstanden war.
DFB weist weitere Einsprüche von Preußen Münster zurück
Einige Verfahren sind allerdings noch beim Sportgericht anhängig.
Datum der Veröffentlichung: 06.07.2020 17:12 Uhr | Autor: MSPW
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