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Geldstrafen für 1860 München und Bayern II

DFB-Sportgericht ahndet Vorfälle beim Stadtderby im Grünwalder Stadion.

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Geldstrafen für 1860 München und Bayern II
Foto: Sven Leifer
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die zweite Mannschaft des FC Bayern München und den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit Geldstrafen belegt. Bayern München muss 5.200 Euro zahlen, der TSV 1860 München 1.550 Euro.

In der 6. Minute des Münchner Stadtderbys beim TSV 1860 am 24. November (1:1) war aus dem Zuschauerblock des FC Bayern München II ein Becher auf das Spielfeld geworfen worden. Außerdem zündeten Anhänger des damaligen Gästeteams in der 46. Minute mindestens zehn Bengalische Feuer und mindestens vier Rauchtöpfe.

Vor dem Anpfiff desselben Spiels im Grünwalder Stadion hatten auch 1860-Anhänger im Rahmen einer Choreografie mindestens einen Rauchtopf gezündet. Außerdem warfen Fans der "Löwen" in der 82. Minute des Ligaspiels beim FC Ingolstadt 04 (2:2) zwei Feuerzeuge und zwei Becher auf das Spielfeld. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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